Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Juni 2005

OSW Verbindungstechnik
Olaf Streckert
Hackertsbergweg 35
D-58454 Witten


1. Allgemeines

1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zwischen der Firma OSW und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, nachfolgend 'Geschäftskunden'. Gem. § 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2
Diese AGB gelten auch für die laufenden, auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma OSW und dem Geschäftskunden. Für die Erbringung von Dienstleistungen gelten diese Bedingungen entsprechend.
1.3
Die Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftskunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.4
Verhandlungssprache ist deutsch.
1.5
Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Änderungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Firma OSW schriftlich bestätigt werden.
Auch wenn OSW Unterstützung und Beratung seiner Produkte und Dienstleistungen
Schriftlich oder mündlich leistet, so obliegt es letztlich dem Kunden/Abnehmer, die Eignung des Produktes für die von ihm vorgesehene Verwendung zu prüfen. Das Verwendungsrisiko trägt der Käufer/Kunde.

2. Geschäftskunden der Firma OSW
Geschäftskunden der Firma OSW sind ausschließlich Unternehmer, die ihren Sitz und / oder ihre Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der europäischen Union oder der Schweiz haben. Soweit versehentlich das Angebot eines Interessenten, der nicht Unternehmer und/oder den Sitz oder die Lieferanschrift nicht in den genannten Ländern hat, angenommen wird, ist die Firma OSW berechtigt, in angemessener Frist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären; Ansprüche auf Schadensersatz sind für den Interessenten insoweit ausgeschlossen.

3. Vertragsangebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma OSW sind freibleibend. Die Berichtigung von Fehlern oder einer Unvollständigkeit bei den Produktangaben oder bei den Preisen bleiben vorbehalten. Produktänderungen insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt bleiben ebenfalls vorbehalten. Anwendungstechnische Beratung wird nach bestem Wissen aufgrund bestehender Erfahrungen gegeben. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Geschäftskunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die Firma OSW zustande. Der Geschäftskunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Die Bestätigung des Vertragsabschlusses erfolgt durch die Firma OSW entweder über eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware.

4. Verfügbarkeit der Ware und höhere Gewalt
Sollte die bestellte Ware nach Vertragsabschluss bei der Firma OSW nicht mehr vorrätig sein oder aus rechtlichen Gründen nicht ausgeliefert werden dürfen, kann die Firma OSW entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware als Ersatz anbieten, liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Geschäftskunde die Ersatzlieferung nicht annimmt, kann er sie an die Firma OSW auf deren Kosten zurücksenden. Bereits erhaltene Zahlungen wird die Firma OSW umgehend nach Erhalt der abgelehnten Ersatzlieferung oder nach Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag dem Geschäftskunden erstatten. Im Falle höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, wozu insbesondere Materialmangel, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei den Vorlieferanten der Firma OSW - sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstlieferungen gehören, ist die Firma OSW dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die auf der OSW-Homepage angegebenen Preise geben die (Netto-) Marktpreise zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und beinhalten keine Umsatzsteuer. Preisänderungen nach dem jeweiligen Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Die Firma OSW wird den Geschäftskunden unverzüglich über die gegenüber auf der Homepage angegebenen Preiserhöhung informieren. Der Geschäftskunde kann das Angebot zu dem höheren Preis annehmen. Seit dem 01.06.2001 werden die Rechnungen auch auf Euro ausgestellt; es steht dem Geschäftskunden jedoch bis zum 31.12.2001 weiterhin frei auch in DM zu bezahlen. Rechnungen der Firma OSW sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Bezahlung durch Wechsel oder Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. An Geschäftskunden, mit denen die Firma OSW nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, erfolgen die Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme. Der Geschäftskunde kommt mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug. Ist kein Zahlungstermin vereinbart, kommt der Geschäftskunde 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, es sei denn der Geschäftskunde wird von der Firma OSW nach Eintritt der Fälligkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemahnt. Bleibt der Geschäftskunde mit einer Zahlung im Rückstand, kann die Firma OSW ohne weiteres sofortige Bezahlung aller Kaufgegenstände verlangen.

6. Lieferungen und Kosten
Die Lieferung erfolgt unversichert auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab Laderampe, Erstversand. Etwaige Besonderheiten bei Versandart und Versandweg gehen - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - ausschließlich zu Lasten des Geschäftskunden. Auf Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten werden stets nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die Firma OSW ist zu Teillieferungen und Teilberechnungen berechtigt. Die Rechte des Geschäftskunden auf Rücktritt vom gesamten Vertrag oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind durch die Möglichkeit zur Teillieferung und Berechnung ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen der Firma OSW aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftskunden bleiben die verkauften Waren Eigentum der Firma OSW. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware der Firma OSW entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Firma OSW als Hersteller gilt (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma OSW Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware. Der Geschäftskunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen und die abgetretene Forderung einzuziehen.

8. Gewährleistung
Die Rügefrist für offensichtliche Mängel beträgt 8 Tage. Erkennbare Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und verborgene Mängel innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Für alle Mängelrügen ist die schriftliche Angabe der Gründe und die Beifügung von Belegen zwingend erforderlich. Die Gewährleistungspflicht der Firma OSW beschränkt sich zunächst nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sollte die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung binnen angemessener Zeit fehlschlagen, steht es dem Geschäftskunden nach seiner Wahl frei, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Soweit der Hersteller einer Ware eine eigenständige Garantie abgibt, tritt diese neben die von der Firma OSW gewährten Gewährleistungsansprüche.

9. Haftung
- in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden und dem ihrer leitenden
   Angestellten, außerdem
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie
- außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach auch für grobes Verschulden einfacher
   Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Firma OSW kann sich kraft Handelsbrauch davon
   freizeichnen
- der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
   Schadens. Der Geschäftskunde wird auf das Erfordernis einer konsequenten Datensicherung
   zur Vermeidung weitergehender Schäden hingewiesen

10. Datenschutz
Die Firma OSW versichert, dass im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes die anlässlich der Aufnahme der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Geschäftskunden ausschließlich für die notwendige Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt sowie für interne Marktforschungsstudien und Marketingmaßnahmen verwendet werden. Dem Geschäftskunden steht es jederzeit frei, seine Zustimmung hierzu durch entsprechende schriftliche Mitteilung an die Firma OSW zu widerrufen.

11. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

12. Verschiedenes

12.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung besteht für den Geschäftskunden nur, soweit die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

12.2 Rückgabe
Der Geschäftskunde kann Ware, die nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist, ohne Angabe von Gründen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma OSW auf seine Kosten an diese zurücksenden. Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt allein beim Geschäftskunden. Hat der Geschäftskunde die Ware ordnungsgemäß zurückgeschickt, wird der bereits entrichtete Kaufpreis unverzüglich zurückgezahlt. Bei Zahlungen ins Ausland werden die Überweisungskosten einbehalten.
Eine Zustimmung zur Rückgabe kann insbesondere bei folgenden Warengruppen nicht erteilt werden:

- Software (soweit deren Versiegelung geöffnet oder sie online heruntergeladen wurden)
- Waren, die speziell nach den Spezifikationen des Geschäftskunden angefertigt bzw. speziell
   für den Geschäftskunden bestellt wurden (z.B. Ersatzteilbestellung)
- Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter oder ähnliche Artikel

12.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Witten.

12.4 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sind oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam oder nichtig werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung unter Beachtung der Interessen der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertrag eine nicht vorhersehbare Lücke enthält.